Die Volleyball Bundesliga hat am Nachmittag des 15.11. in einer offiziellen Stellungnahme zu den Vorwürfen durch den GCDW Herrsching ihren Standpunkt abgegeben. Den Wortlaut findet ihr hier:

GEGENDARSTELLUNG DER VOLLEYBALL BUNDESLIGA

Der TSV Herrsching berichtet am 11. November 2016 auf der Internetseite „www.geilsterclubderwelt.de“, dass ihm das Heimspielrecht für das DVV-Pokal-Halbfinale entzogen wurde. Unter der Überschrift „Stellungnahme – Heimspielrecht entzogen“ werden Sachverhalte und Aussagen des Vereins getroffen, die falsch oder irreführend sind. Deshalb stellen wir einige Punkte klar.
 
In der Ausschreibung zum DVV-Pokal, die allen Vereinen, auch dem TSV Herrsching und den BR Volleys, am 12. September zukam, heißt es: „Kann der Gastgeber keine den Ordnungen entsprechende Spielhalle stellen, geht das Heimrecht an den ursprünglichen Gastverein.“
 
Der TSV Herrsching hat seit dem Juni 2015 nachweislich Kenntnis darüber, dass die Ausnahmegenehmigung für die Nikolaushalle nur unter Bedingungen erteilt wurde und auch nicht bedingungslos verlängert wird. Auch in einem Bescheid vom 16. August dieses Jahres wird noch einmal ausdrücklich darauf hingewiesen, dass beim Erreichen des DVV-Pokal-Halbfinals nicht in der Nikolaushalle gespielt werden kann. Die gleichen Informationen erhielt der TSV Herrsching dann noch einmal im September im Rahmen der Pokalausschreibung. Das zeigt deutlich, dass dieses Thema schon über eine lange Zeit hinweg kommuniziert wurde. Daraus resultiert, dass sich der Verein zwingend um eine Ausweich-Spielhalle bemühen musste. Primär war und ist es die Aufgabe des Vereins, sich um eine Halbfinal-Arena zu kümmern. Dem Reglement entsprechend hätte dieser Alternativvorschlag am Tag nach dem Viertelfinalspiel bis 13.00 Uhr vorliegen müssen. Das war nicht der Fall.
 
In dem Text heißt es weiter, dass die Volleyball Bundesliga die fantastische Leistung der Herrschinger, das Pokal-Halbfinale erreicht zu haben, verdrängt und ignoriert – „aufgrund blinden Verfolgens eines Systems, das wohl zusammengebrochen wäre, hätte es andere Ergebnisse gegeben.“ Hierzu möchten wir klarstellen, dass wir betroffen sind, dass die von Herrschinger Seite in dieser Art und Weise angestoßenen und geführten Diskussionen und Aussagen um die Spielhalle dazu beitragen, dass dieser fantastische Erfolg in den Hintergrund rückt. Die Statuten sind dem TSV Herrsching hinlänglich und seit langer Zeit bekannt. Obwohl der Verein um das Risiko wusste, das Heimrecht zu verlieren, hat er keine entsprechende Vorsorge getroffen.
 
Alle anderen Teams, die sich in derselben Situation wie der TSV Herrsching befinden [Aachen, Suhl, Lüneburg], hatten sich im Vorfeld des Pokal-Viertelfinals bereits um eine „regelkonforme“ Alternative im Falle eines Halbfinal-Heimrechts bzw. einer möglichen Playoff-Teilnahme gekümmert. Alle oben genannten Vereine erhielten aufgrund der am jeweiligen Standort bestehenden Hallensituation den gleich lautenden Bescheid: “Für Spiele der Playoffs und das Halbfinale des DVV-Pokals erhalten Sie keine Ausnahmegenehmigung für die Spielhalle.“
 
Der sogenannte Bestandschutz für die Landkost Arena in Bestensee (Heimspielhalle der Netzhoppers), den der TSV Herrsching in Frage stellt, beruht auf zwei grundsätzlichen Fakten: Die Arena bietet – wie die Nikolaushalle – 1.000 Zuschauerplätze und sie verfügt – anders als in Herrsching – über eine Deckenhöhe von neun Metern. Die Halle entspricht damit den Vorgaben der Volleyball Bundesliga und kann ohne Ausnahmegenehmigung bespielt werden.
 
Entgegen anders lautenden Aussagen gab es - sowohl vor dem Ende des Viertelfinalspiels als auch danach - von Seiten des VBL-Centers mit den verantwortlichen Teammanagern Gespräche.